Gutachten

Wir berechnen bei GERICHTSGUTACHTEN:

Unsere Abrechnung erfolgt nach dem JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz).
Auch bei Beauftragung durch nicht in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Gerichten wird nach dem JVEG abgerechnet.
Aufträge ausländischer Gerichte werden nur gegen Vorkasse bearbeitet.

Wir berechnen bei PRIVATGUTACHTEN:

Objektart Honorar
Wohnimmobilien unter 150.000 Euro 1.500,00 Euro zzgl. MwSt.
Wohnimmobilien unter 250.000 Euro 2.250,00 Euro zzgl. MwSt.
Wohnimmobilien unter 350.000 Euro 2.975,00 Euro zzgl. MwSt.
Wohnimmobilien ab 350.000 Euro 0,85% des Schätzwertes in Euro zzgl. MwSt.
Spezial- und Gewerbeimmobilien unter 1.000.000 Euro 5.500 Euro zzgl. MwSt.
Spezial- und Gewerbeimmobilien unter 2.500.000 Euro 12.500 Euro zzgl. MwSt.
Spezial- und Gewerbeimmobilien ab 2.500.000 Euro 0,5% des Schätzwertes in Euro zzgl. MwSt.
Auslandsimmobilien Wohnimmobilien das 1,5-fachen der o.g. Werte, mind. jed. 2.250,00 Euro
Auslandsimmobilien Spezial- und Gewerbeimmobilien das 1,5-fachen der o.g. Werte, mind. jed. 8.250,00 Euro

Zusätzlich berechnen wir bei Entfernungen über 100 km Fahrtkostenauslagen und/oder Flug-, Fähr-, Maut- und Mietwagenkostenauslagen.
Bei mehrtägigen Aufenthalten werden zusätzlich Übernachtungskosten für min. 2 Personen, je nach Verfügbarkeit etwa mittlere Kategorie, in den osteuropäischen Ländern mindestens mit Hotelgaragenstellplatz, in Rechnung gestellt.

Behördlichen Unterlagen, etc. werden direkt durch den Auftraggeber angefordert.
Bei Zugewinnausgleichsberechnungen mit zwei Bewertungsstichtagen rechnen Sie ca. mit dem 1,5 fachen der o.g. Honorare.
Für Gutachten als Nachweis eines niedrigeren Wertes nach § 198 BewG zur Vorlage beim Finanzamt erheben wir ein Mindesthonorar von 1.800,00 Euro zzgl. MwSt. und Auslagen.

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